Herzliche Einladung zur dritten ESG-Konferenz hamburg let’s talk am 29. Januar 2025 in Hamburg
Am 29. Januar 2025 ist es so weit – dann startet die dritte ESG-Konferenz hamburg let’s talk in Hamburg in den Tanzenden Türmen.
Mitte August 2023 wurde ein Expertenrat für die ESG-Konferenzen gegründet:
Bettina Timmler hat ein Expertengremium für alle zukünftigen ESG-Konferenzen gebildet, paritätisch aufgestellt und die Immobilien- und Baubranche in Gänze spiegelt. Jeder Einzelne trägt mit seinem profunden Wissen in seinem Fachbereich und vielfältigen Kompetenzen zur Transformation in der Immobilienwirtschaft bei. Viele engagieren sich bei Panels, mit Fachbeiträgen, mit Vorträgen oder Buchveröffentlichungen. Ich bedanke mich herzlich für die großartige Zusammenarbeit, die wertvollen Insights und Impulse für das Programm.
Seid am 29.Januar dabei, wenn zahlreiche hochkarätige Experten und Expertinnen über die aktuellen Branchenthemen wie KI gesteuerte Gebäudeoptimierung, Dekarbonisierung, zunehmender Klimawandel, Elektromobilität, ESG oder Revitalisierung sprechen.
Ziel der Konferenz ist, sich unter dem Motto „Zukunft nachhaltig gestalten“ mit Experten auszutauschen, Best-Practice-Beispielen zu hören sowie Strategien für die Umsetzung zu erörtern und ausgiebig zu netzwerken.
Die Veranstaltungen in Köln, Hamburg, Berlin und Frankfurt haben bereits gezeigt: Nur gemeinsam lassen sich die drängenden Aufgaben unserer Branche lösen. Die Zeit drängt, aber mit tragfähigen Konzepten, Mut und Entschlossenheit ist noch vieles möglich. Lasst uns die Zukunft gemeinsam gestalten!
Programm und weitere Informationen unter: www.hamburgletstalk.de
Ich freue mich auf Eure Teilnahme in Hamburg und bedanke mich herzlich bei allen Sponsoren und Speakern.
Herzliche Grüße
Bettina
Anmeldeformular
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an der Veranstaltung vor Ort richtet sich nach der entsprechenden Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und eine Rechnung. Die aus der Rechnung ersichtliche Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
Der Zugang zur Veranstaltung kann nur gewährleistet werden, wenn die Teilnahmegebühr fristgerecht vor dem Veranstaltungstermin bezahlt wurde.
Bei einer Stornierung bis einschließlich 10.01.2025 wird eine Bearbeitungsgebühr von 70,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (max. in Höhe des Ticketpreises) erhoben. Bei einer Stornierung nach dem 17.01.2025 ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 80 Prozent zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Bei einer Stornierung nach dem 21.10.2025 ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 100 Prozent zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer bestimmen.
Eine Stornierung muss immer schriftlich erfolgen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund unter anderem bei höherer Gewalt, Erkrankung von Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer eine Erstattung Ihrer bereits gezahlten Teilnahmeentgelte. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht.
Programmänderungen in den Inhalten oder der Zeitdauer der Veranstaltung bleiben ausdrücklich vorbehalten und führen nicht zu Ansprüchen an den Veranstalter.
Wenn Referenten ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich der Veranstalter um einen geeigneten Ersatzreferenten. Eine weitergehende Haftung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis
Diese Veranstaltung wird durch Foto- und ggfs. auch Videoaufnahmen bildlich festgehalten.
Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass diese Aufnahmen im Nachgang für Werbe- und Pressezwecke (z.B. in sozialen Medien, Presse, Druckprodukte etc.) verwendet werden.
COMM.PASS Kommunikation und PR
Bettina Timmler
Rondorfer Straße 20
50968 Köln
Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (den sogenannten „Kardinalpflichten“), auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei einer Verletzung von Kardinalpflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Comm.pass Kommunikation und PR
Bettina Timmler | Rondorfer Straße 20 | 50968 Köln
T +49 221 367 924 70 | M +49 172 771 206 7